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§ 1. Allgemeines
Soweit hier nicht gesondert festgelegt, gelten die Turnierordnung des
Schachverbands Oberpfalz sowie die Regeln der FIDE.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Willy-Irrgang-Pokal erkennen
diese Turnierordnung durch ihre Anmeldung an.
§ 2. Teilnahmeberechtigung
Es bestehen keine Einschränkungen der Teilnahmeberechtigung.
§ 3. Startgebühren, Preisgelder
Die Höhe der Startgebühren und Preisgelder sowie der Verteilungsmodus
für die Preisgelder sind mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
Der Sieger des Turniers erhält zudem einen Wanderpokal, der nach
dreimaligem Gewinn in seinen Besitz übergeht.
Es kann ein Reuegeld erhoben werden, das bei der Siegerehrung zurückgezahlt wird.
Bei einem unentschuldigten Nichtantreten verfällt das
Reuegeld sofort in voller Höhe. Bei einem einmaligen entschuldigten
Nichtantreten wird die Auszahlung auf 50 % des Reuegeldes reduziert.
Beim zweiten entschuldigten Nichtantreten verfällt das Reuegeld in
voller Höhe.
§ 4. Austragungs- und Spielmodus
Es werden sieben Runden Schweizer System gespielt.
Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für die ersten 40 Züge, danach 30
Minuten für den Rest der Partie.
Zu Beginn der Partie werden die Uhren auf eine Minute vor vier Uhr
gestellt. Erreicht ein Spieler sechs Uhr und hat mindestens 40 Züge
ausgeführt, werden die Uhren um eine halbe Stunde vorgestellt.
Nun haben beide Spieler bis maximal sieben Uhr Zeit, die Partie zu
beenden.
Werden elektronische Uhren verwendet, so werden diese in den Modus 2 Stunden für
40 Züge + 30 Minuten für den Rest der Partie eingestellt. Die Uhren zeigen die
Restspielzeit an, sobald ein Spieler 2 Stunden überschritten hat.
Kommt ein Spieler mehr als eine Stunde zu spät, so wird die Partie als für
ihn verloren gewertet.
Die Ergebnisse werden zur DWZ-Auswertung eingereicht.
§ 5. Spieltage, Auslosung
Die Spieltermine sind mit der Ausschreibung bekanntzugeben.
Üblicherweise werden die ersten Runden jeweils an einem Dienstag
Abend um 19:00 Uhr ausgetragen, die letzte Runde im Abstand von etwa
eineinhalb Wochen zur vorletzten Runde an einem Samstag, beginnend am
Vormittag. Im direkten Anschluß an die letzte Runde findet die
Siegerehrung sowie ein Blitzturnier statt.
Die Auslosung erfolgt mit einem Computerprogramm nach den Regeln
der FIDE. Dabei sollen Mitglieder des gleichen Vereins in den ersten
zwei Runden nicht gegeneinander spielen. Die Auslosung ist jeweils
spätestens am Samstag Mittag vor Beginn der betroffenen Runde
durchzuführen. Liegen sämtliche Ergebnisse der vorhergehenden Runde
früher vor, soll die Auslosung umgehend erfolgen.
Die sich durch die Auslosung ergebenen Paarungen werden im Internet
bekannt gegeben und können bei der Turnierleitung erfragt werden.
§ 6. Ergebnismeldung, Wertung
Die Ergebnismeldung erfolgt bei der Turnierleitung.
Bei entschiedenen Partien meldet der Sieger, bei unentschiedenen Partien
der Spieler, der die weißen Steine hat.
Die Platzierung in der Tabelle erfolgt nach Punkten. Für einen Sieg wird
ein Punkt vergeben, für ein Remis ein halber Punkt und für einen Verlust
kein Punkt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung mit einer
Streichwertung.
Ist die Buchholzwertung gleich, entscheidet die Gegnerwertung nach DWZ
(Durchschnitt der DWZ-Zahlen der Gegner) mit einer Streichwertung
(die schlechteste Wertung wird gestrichen). ELO-Zahlen werden nur dann
herangezogen, wenn der Teilnehmer keine DWZ besitzt.
Ist auch die Gegnerwertung gleich, werden Blitz-Stichpartien mit jeweils
5 Minuten Bedenkzeit und wechselnden Farben ausgetragen. Es hat der
Spieler gewonnen, der zuerst eine Partie gewinnt. Haben die Kontrahenten
während des Turniers bereits gegeneinander gespielt, werden die
Farben der ersten Partie gegenüber der ursprünglichen Partie getauscht.
Ansonsten wird die Farbverteilung der ersten Partie ausgelost.
§ 7. Turnierleitung, Schiedsrichter, Schiedsgericht
Die Turnierleitung wird durch die Abteilungsleitung der RT-Schachabteilung
wahrgenommen oder durch von ihr beauftragten Personen.
Die Turnierleitung übt zugleich das Amt des Schiedsrichters aus. Treten
mehrere problematische Situationen gleichzeitig auf, können weitere
Personen mit der Ausübung des Schiedsrichteramts beauftragt werden.
Die Turnierleitung strebt an, drei Personen aus dem Teilnehmerfeld zu
benennen, die ein Schiedsgericht bilden. Die Mitglieder des Schiedsgerichts
sollen aus unterschiedlichen Vereinen stammen und nicht der
RT-Schachabteilung angehören.
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts soll den Teilnehmern
spätestens zu Beginn der 2. Runde bekannt gegeben werden.
§ 8. Protest, Einsprüche
Bei Verstößen gegen diese bzw. übergeordnete Turnierordnungen gemäß
§ 1 kann von betroffenen Spielern beim Schiedsgericht oder bei der
Turnierleitung Protest eingelegt werden.
Gegen Entscheidungen der Schiedsrichter kann beim Schiedsgericht
Einspruch erhoben werden.
§ 9. Nichtantreten
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Partie eine Stunde nach
Rundenbeginn für den nicht erschienenen Spieler kampflos verloren.
Bei entschuldigtem Nichtantreten kann die Partie nach Rücksprache mit
der Turnierleitung und dem Gegner verlegt werden. Die Entschuldigung
für ein Nichterscheinen ist der Turnierleitung am Spieltag bis spätestens
14:00 Uhr mitzuteilen, damit genügend Zeit bleibt, den betroffenen
Gegner zu verständigen.
Für die letzte Runde ist Entschuldigung und Wunsch nach Verlegung
rechtzeitig genug mitzuteilen, so daß der Gegner die Auswahl zwischen
mindestens zwei verschiedenen Tagen zur Durchführung der verlegten
Partie hat.
§ 10. Spielverlegung
Der Spieler, der die Spielverlegung wünscht, ist für das Zustandekommen
der Begegnung sowie - in Abweichung von § 6 - für die Ergebnismeldung
verantwortlich. Er wird dabei von der Turnierleitung unterstützt.
Kommt die Spielverlegung nicht zustande, hat der Spieler, der den
regulären Spieltag nicht wahrnehmen kann, kampflos verloren.
Der Gegner hat sich jedoch ebenfalls um ein Zustandekommen der
Verlegung zu bemühen. Eine offensichtlich unbegründete Weigerung zur
Spielverlegung (z.B. "keine Lust") wird von der Turnierleitung nicht
akzeptiert. Im Zweifelsfall entscheidet das Schiedsgericht.
Verlegte Partien der Runden 1 bis 6 können nach Bekanntgabe der
Paarungen vorgespielt oder auch nachgespielt werden. Austragungsort
und -zeitpunkt sind der Turnierleitung mitzuteilen. Letzte Möglichkeit
zur Meldung de Ergebnisse der verlegten Partien ist am Samstag vor der
nächsten Runde ist 12:00 Uhr.
Verlegte Partien der 7.Runde dürfen ausschließlich vorgespielt werden.
Letzte Meldemöglichkeit ist eine Stunde nach Beginn der 7. Runde.
Wird ein Ergebnis einer verlegten Partie nicht bzw. nicht rechtzeitig
gemeldet, ist die Partie für den Spieler kampflos verloren, der die
Spielverlegung gewünscht hat. Haben beide Spieler die Verlegung
gewünscht, wird das Ergebnis bei Überschreitung der Meldefrist 0 : 0
kampflos gewertet.
§ 11. Ausnahmen
Über gut begründete Ausnahmen - z.B. infolge von höherer Gewalt -
entscheidet die Turnierleitung auf formlosen Antrag.
Kommen die Partner einer Begegnung jenseits dieser Turnierordnung zu
einer gegenseitigem Übereinkunft, die keinen anderen Teilnehmer
benachteiligt, kann dies von er Turnierleitung toleriert werden.
§ 12. Bekanntgabe
Diese Turnierordnung ist den Teilnehmern zu Beginn der 1. Runde
bekannt zu geben.
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