Turnierordnung für den Willy-Irrgang-Pokal der Regensburger Turnerschaft

§ 1. Allgemeines

Soweit hier nicht gesondert festgelegt, gelten die Turnierordnung des Schachverbands Oberpfalz sowie die Regeln der FIDE. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Willy-Irrgang-Pokal erkennen diese Turnierordnung durch ihre Anmeldung an.

§ 2. Teilnahmeberechtigung

Es bestehen keine Einschränkungen der Teilnahmeberechtigung.

§ 3. Startgebühren, Preisgelder

Die Höhe der Startgebühren und Preisgelder sowie der Verteilungsmodus für die Preisgelder sind mit der Ausschreibung bekannt zu geben. Der Sieger des Turniers erhält zudem einen Wanderpokal, der nach dreimaligem Gewinn in seinen Besitz übergeht. Es kann ein Reuegeld erhoben werden, das bei der Siegerehrung zurückgezahlt wird. Bei einem unentschuldigten Nichtantreten verfällt das Reuegeld sofort in voller Höhe. Bei einem einmaligen entschuldigten Nichtantreten wird die Auszahlung auf 50 % des Reuegeldes reduziert. Beim zweiten entschuldigten Nichtantreten verfällt das Reuegeld in voller Höhe.

§ 4. Austragungs- und Spielmodus

Es werden sieben Runden Schweizer System gespielt. Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für die ersten 40 Züge, danach 30 Minuten für den Rest der Partie. Zu Beginn der Partie werden die Uhren auf eine Minute vor vier Uhr gestellt. Erreicht ein Spieler sechs Uhr und hat mindestens 40 Züge ausgeführt, werden die Uhren um eine halbe Stunde vorgestellt. Nun haben beide Spieler bis maximal sieben Uhr Zeit, die Partie zu beenden. Werden elektronische Uhren verwendet, so werden diese in den Modus 2 Stunden für 40 Züge + 30 Minuten für den Rest der Partie eingestellt. Die Uhren zeigen die Restspielzeit an, sobald ein Spieler 2 Stunden überschritten hat. Kommt ein Spieler mehr als eine Stunde zu spät, so wird die Partie als für ihn verloren gewertet. Die Ergebnisse werden zur DWZ-Auswertung eingereicht.

§ 5. Spieltage, Auslosung

Die Spieltermine sind mit der Ausschreibung bekanntzugeben. Üblicherweise werden die ersten Runden jeweils an einem Dienstag Abend um 19:00 Uhr ausgetragen, die letzte Runde im Abstand von etwa eineinhalb Wochen zur vorletzten Runde an einem Samstag, beginnend am Vormittag. Im direkten Anschluß an die letzte Runde findet die Siegerehrung sowie ein Blitzturnier statt. Die Auslosung erfolgt mit einem Computerprogramm nach den Regeln der FIDE. Dabei sollen Mitglieder des gleichen Vereins in den ersten zwei Runden nicht gegeneinander spielen. Die Auslosung ist jeweils spätestens am Samstag Mittag vor Beginn der betroffenen Runde durchzuführen. Liegen sämtliche Ergebnisse der vorhergehenden Runde früher vor, soll die Auslosung umgehend erfolgen. Die sich durch die Auslosung ergebenen Paarungen werden im Internet bekannt gegeben und können bei der Turnierleitung erfragt werden.

§ 6. Ergebnismeldung, Wertung

Die Ergebnismeldung erfolgt bei der Turnierleitung. Bei entschiedenen Partien meldet der Sieger, bei unentschiedenen Partien der Spieler, der die weißen Steine hat. Die Platzierung in der Tabelle erfolgt nach Punkten. Für einen Sieg wird ein Punkt vergeben, für ein Remis ein halber Punkt und für einen Verlust kein Punkt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung mit einer Streichwertung. Ist die Buchholzwertung gleich, entscheidet die Gegnerwertung nach DWZ (Durchschnitt der DWZ-Zahlen der Gegner) mit einer Streichwertung (die schlechteste Wertung wird gestrichen). ELO-Zahlen werden nur dann herangezogen, wenn der Teilnehmer keine DWZ besitzt. Ist auch die Gegnerwertung gleich, werden Blitz-Stichpartien mit jeweils 5 Minuten Bedenkzeit und wechselnden Farben ausgetragen. Es hat der Spieler gewonnen, der zuerst eine Partie gewinnt. Haben die Kontrahenten während des Turniers bereits gegeneinander gespielt, werden die Farben der ersten Partie gegenüber der ursprünglichen Partie getauscht. Ansonsten wird die Farbverteilung der ersten Partie ausgelost.

§ 7. Turnierleitung, Schiedsrichter, Schiedsgericht

Die Turnierleitung wird durch die Abteilungsleitung der RT-Schachabteilung wahrgenommen oder durch von ihr beauftragten Personen. Die Turnierleitung übt zugleich das Amt des Schiedsrichters aus. Treten mehrere problematische Situationen gleichzeitig auf, können weitere Personen mit der Ausübung des Schiedsrichteramts beauftragt werden. Die Turnierleitung strebt an, drei Personen aus dem Teilnehmerfeld zu benennen, die ein Schiedsgericht bilden. Die Mitglieder des Schiedsgerichts sollen aus unterschiedlichen Vereinen stammen und nicht der RT-Schachabteilung angehören. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts soll den Teilnehmern spätestens zu Beginn der 2. Runde bekannt gegeben werden.

§ 8. Protest, Einsprüche

Bei Verstößen gegen diese bzw. übergeordnete Turnierordnungen gemäß § 1 kann von betroffenen Spielern beim Schiedsgericht oder bei der Turnierleitung Protest eingelegt werden. Gegen Entscheidungen der Schiedsrichter kann beim Schiedsgericht Einspruch erhoben werden.

§ 9. Nichtantreten

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Partie eine Stunde nach Rundenbeginn für den nicht erschienenen Spieler kampflos verloren. Bei entschuldigtem Nichtantreten kann die Partie nach Rücksprache mit der Turnierleitung und dem Gegner verlegt werden. Die Entschuldigung für ein Nichterscheinen ist der Turnierleitung am Spieltag bis spätestens 14:00 Uhr mitzuteilen, damit genügend Zeit bleibt, den betroffenen Gegner zu verständigen. Für die letzte Runde ist Entschuldigung und Wunsch nach Verlegung rechtzeitig genug mitzuteilen, so daß der Gegner die Auswahl zwischen mindestens zwei verschiedenen Tagen zur Durchführung der verlegten Partie hat.

§ 10. Spielverlegung

Der Spieler, der die Spielverlegung wünscht, ist für das Zustandekommen der Begegnung sowie - in Abweichung von § 6 - für die Ergebnismeldung verantwortlich. Er wird dabei von der Turnierleitung unterstützt. Kommt die Spielverlegung nicht zustande, hat der Spieler, der den regulären Spieltag nicht wahrnehmen kann, kampflos verloren. Der Gegner hat sich jedoch ebenfalls um ein Zustandekommen der Verlegung zu bemühen. Eine offensichtlich unbegründete Weigerung zur Spielverlegung (z.B. "keine Lust") wird von der Turnierleitung nicht akzeptiert. Im Zweifelsfall entscheidet das Schiedsgericht. Verlegte Partien der Runden 1 bis 6 können nach Bekanntgabe der Paarungen vorgespielt oder auch nachgespielt werden. Austragungsort und -zeitpunkt sind der Turnierleitung mitzuteilen. Letzte Möglichkeit zur Meldung de Ergebnisse der verlegten Partien ist am Samstag vor der nächsten Runde ist 12:00 Uhr. Verlegte Partien der 7.Runde dürfen ausschließlich vorgespielt werden. Letzte Meldemöglichkeit ist eine Stunde nach Beginn der 7. Runde. Wird ein Ergebnis einer verlegten Partie nicht bzw. nicht rechtzeitig gemeldet, ist die Partie für den Spieler kampflos verloren, der die Spielverlegung gewünscht hat. Haben beide Spieler die Verlegung gewünscht, wird das Ergebnis bei Überschreitung der Meldefrist 0 : 0 kampflos gewertet.

§ 11. Ausnahmen

Über gut begründete Ausnahmen - z.B. infolge von höherer Gewalt - entscheidet die Turnierleitung auf formlosen Antrag. Kommen die Partner einer Begegnung jenseits dieser Turnierordnung zu einer gegenseitigem Übereinkunft, die keinen anderen Teilnehmer benachteiligt, kann dies von er Turnierleitung toleriert werden.

§ 12. Bekanntgabe

Diese Turnierordnung ist den Teilnehmern zu Beginn der 1. Runde bekannt zu geben.